ECHA ergänzt REACH-Kandidatenliste

Die ECHA hat die REACH-Kandidatenliste um sechs besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) erweitert. Die Agentur hat dazu auch eine Pressemitteilung veröffentlicht. Aktuell sind in dem Dokument nun 197 Stoffe gelistet. Bei den Substanzen handelt es sich um

  • 2,2-Bis(4′-hydroxyphenyl)-4-methylpentan – eingestuft als reprotoxisch
  • Benzo[k]fluoranthen – eingestuft als krebserregend, persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) sowie als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB)
  • Fluoranthen – eingestuft als PBT und vPvB
  • Phenanthren – eingestuft als vPvB
  • Pyren – eingestuft als PBT und vPvB
  • 1,7,7,7-Trimethyl-3-(phenylmethylen)bicyclo[2.2.1]heptan-2-on – eingestuft als endokriner Disruptor

Bis auf Pyren sind all diese Stoffe noch nicht REACH-registriert.

Was heißt das für Hersteller und/oder Importeure, wenn ein Stoff in die Kandidatenliste aufgenommen wird? Damit verbunden ist zwar keine Zulassungspflicht. Allerdings müssen Lieferanten ihre Abnehmer über die Anwesenheit von SVHCs informieren. Das heißt, sie müssen ihren Kunden ein Sicherheitsdatenblatt aushändigen. Informationspflicht besteht auch bei Gemischen, wenn dieses Gemisch einen Stoff aus der Kandidatenliste in einer Einzelkonzentration von mindestens 0,1 Gewichtsprozent enthält – selbst wenn das Gemisch nach der Richtlinie 1999/45/EG als ungefährlich gilt.

Pflichten ergeben sich für den Lieferanten auch bei Erzeugnissen: Der ECHA müssen sie nach REACH-Verordnung Artikel 7 Absatz 2 mitteilen, wenn im gelieferten Erzeugnis ein besonders besorgniserregender Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten ist. Darüber hinaus hat der Lieferant gemäß Artikel 33 REACH-Verordnung seine Abnehmer darüber zu informieren und auf Ersuchen auch die Verbraucher.

Die Kandidatenliste wird regelmäßig aktualisiert. Im vergangenen Jahr wurden der Liste zehn SVHCs hinzugefügt.

Haben Sie mit Produkten zu tun, die SVHC enthalten? Falls Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie uns jederzeit an unter reach@kft.de.

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