Detergenzienverordnung: EU schlägt Änderungen vor

Die EU hat Ende April ihre Änderungsvorschläge für die Detergenzienverordnung veröffentlicht. Hersteller und/oder Importeure von Stoffen oder Gemischen, die in Reinigungsmitteln und Waschmitteln verwendet werden, sollten folgende Neuerungen beachten:

  • Gemäß der überarbeiteten Verordnung wird es künftig möglich sein, Produkte digital zu kennzeichnen, wobei bestimmte Informationen nach wie vor auf herkömmliche Weise bereitzustellen sind. Hierzu zählen beispielsweise Dosierungshinweise auf Nachfüllpackungen.
  • Neu in die Verordnung aufgenommen werden Sicherheitsanforderungen und Kennzeichnungspflichten für Reinigungs- und Waschmittel, die Mikroorganismen enthalten.
  • Ferner benötigt jedes Reinigungs- und Waschmittel künftig einen Produktpass. Ein solcher Pass macht es leichter, die Einfuhr von Produkten an den Außengrenzen der EU zu prüfen. Produkte, die nicht den EU-Vorschriften entsprechen, bleiben so vom EU-Binnenmarkt ausgeschlossen.

Die neue Verordnung bringt auch Vereinfachungen, weil bestimmte Anforderungen wegfallen, etwa die Pflicht,

  • bei gefährlichen Detergenzien ein Datenblatt über Inhaltsstoffe bereitzustellen.
  • nur bestimmte zugelassene Laboratorien für Stoffprüfungen zu erlauben.
  • dass Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln ihren Sitz innerhalb der EU haben müssen.

Im nächsten Schritt müssen nun das Europäische Parlament und der Europäische Rat dem Kommissionsvorschlag zustimmen.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zum Thema zur Verfügung unter sales@kft.de.

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