China: Verzeichnis giftiger Stoffe angepasst

Das chinesische Umweltministerium (Ministry of Environmental Protection, MEP) will sich beim Im- und Export von Stoffen künftig nach den internationalen Übereinkommen richten. Dabei handelt es sich um die Stockholm-Konvention, die Minamata-Konvention sowie um die Rotterdam-Konvention. Die Maßnahme ist seit 1. Januar dieses Jahres gültig.

Damit wird das bislang gültige Verzeichnis mit rund 150 eingeschränkten Stoffen abgelöst von einem neuen Verzeichnis (nur in Chinesisch). Die Informationsplattform ChemicalWatch bietet auch eine englische Übersetzung an, für die allerdings eine Registrierung erforderlich ist. Dieses neue Verzeichnis enthält nicht nur Stoffe, deren Im- und Export eingeschränkt ist, sondern auch deren Anwendung.

Alle 35 Stoffe in diesem Verzeichnis fallen unter eine der Konventionen. Importeure und Exporteure solcher Substanzen müssen sich für eine Zollfreigabe an das MEP wenden.

Hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auf unseren Chemical Compliance Day am 12. April, zu dem wir Sie herzlich einladen. Unter anderem informiert ein chinesischer Behördenvertreter über aktuelle Gesetzesanforderungen in China.

Ihre Fragen zur Kennzeichnungspflicht in China, zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern oder zur Registrierung von Neustoffen können Sie gerne an uns richten unter sds@kft.de.

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