ECHA: Acht weitere Stoffe vor Zulassungspflicht

Die ECHA hat der EU-Kommission empfohlen, die folgenden acht Stoffe in das REACH-Zulassungsverzeichnis (Anhang XIV) aufzunehmen. Die Stoffe wirken entweder reproduktionstoxisch oder atemwegssensibilisierend.

  • Blei: reproduktionstoxisch; Verwendung unter anderem zur Herstellung von Batterien
  • Methyl-1-(4-methylthiophenyl)-2-morpholinopropan-1-on: reproduktionstoxisch; Verwendung unter anderem als Photoinitiator in UV-härtbaren Beschichtungen
  • 2-Benzyl-2-dimethylamino-4′-morpholinobutyrophenon: reproduktionstoxisch; Verwendung unter anderem als Photoinitiator in UV-härtbaren Beschichtungen sowie in Druckfarben und Klebstoffen
  • 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd und seine Stereoisomere: reproduktionstoxisch; Verwendung als Duftstoff in Wasch- und Reinigungsmitteln sowie in Kosmetika
  • Ethylendiamin: atemwegssensibilisierend; Verwendung unter anderem als Korrosionsschutzmittel und als Spülmittel in Raffinerieströmen
  • Glutaral: atemwegssensibilisierend; Verwendung unter anderem als Reinigungsmittel.

Für die beiden ebenfalls vorgeschlagenen Substanzen Orthoborsäure und deren Na-Salz sowie Diisohexylphthalat ist unter REACH keine Verwendung registriert.

Im nächsten Schritt muss nun die EU-Kommission entscheiden, welche Stoffe ins Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe aufgenommen werden. Für jeden dieser Stoffe ist ein Ablauftermin (Sunset date) festgelegt. Danach darf der Stoff ohne Zulassung nicht mehr in Verkehr gebracht und verwendet werden.

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