EU-Kommission führt neue CLP-Gefahrenklassen ein

Am 20. April tritt Verordnung (EU) 2023/707 in Kraft. Damit führt die EU-Kommission neue Gefahrenklassen ein und ändert entsprechend Anhänge I bis III sowie Anhang IV der CLP-Verordnung. Gemäß Anhang I der Verordnung werden endokrin wirksame Stoffe (Endocrine Disrupting Chemicals, EDCs) künftig in zwei Kategorien eingeteilt:

  • Kategorie 1: Bekannte oder vermeintliche endokrine Disruptoren.
  • Kategorie 2: Stoffe, die in dem Verdacht stehen, endokrine Disruptoren zu sein.

Die neuen Gefahrenklassen lauten:

  • Endokriner Disruptor mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit (ED HH)
  • Endokriner Disruptor mit Wirkung auf die Umwelt (ED ENV)
  • Persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT)
  • Sehr persistent, sehr bioakkumulierbar (vPvB)
  • Persistent, mobil und toxisch (PMT)
  • Sehr persistent, sehr mobil (vPvM)

Unternehmen sind verpflichtet, die neuen Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften umzusetzen. Es gelten jedoch folgende Übergangsfristen.

  • Mai 2025: Für Stoffe, die ab dem 1. Mai 2025 in Verkehr gebracht werden.
  • Mai 2026: Für Gemische, die ab dem 1. Mai 2026 in Verkehr gebracht werden.
  • Nov. 2026: Für Stoffe, die bereits vor dem 1. Mai 2025 in Verkehr gebracht wurden.
  • Mai 2028: Für Gemische, die bereits vor dem 1. Mai 2026 in Verkehr gebracht wurden.

Fragen zu den neuen Gefahrenklassen der CLP-Verordnung richten Sie bitte gerne jederzeit an uns unter sales@kft.de.

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