ECHA empfiehlt Beschränkung von 34 Bisphenolen

Aufgrund ihrer potenziellen endokrinen oder reproduktionstoxischen Wirkung sollen 34 Bisphenole in ihrer Anwendung beschränkt werden. Das hat die ECHA in einer Pressemitteilung verkündet. Die ECHA traf diese Entscheidung, nachdem sie gemeinsam mit Behörden verschiedener EU-Staaten, darunter auch Deutschland, 148 Bisphenole bewertet hatte.

Die ECHA begründete ihre Entscheidung mit der breiten Verwendung der Bisphenole in Produkten. Die Vorsichtsmaßnahme diene dem Schutz von Gesundheit und Umwelt. Vor diesem Hintergrund sei auch eine Gruppenbeschränkung der richtige Weg.

Die Zahl der zu beschränkenden Bisphenole kann sich indes noch ändern, etwa wenn über manche dieser Substanzen mehr Stoffdaten vorliegen und sich aufgrund dieser Daten negative Wirkungen bestätigen. Bisphenol A, Bisphenol B und 2,2-Bis(4′-hydroxyphenyl)-4-methylpentan sind bereits als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) eingestuft. Der von deutschen Behörden zu erarbeitende REACH-Beschränkungsvorschlag für BPA soll Anfang Oktober dieses Jahres vorliegen.

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