EDC-Kriterien für Pestizide auf dem Weg

Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed, SCoPAFF) der Europäischen Kommission hat sich in seiner Sitzung am 12./13. Dezember auf einheitliche Kriterien zur Identifikation von endokrin wirksamen Substanzen (EDC) in Pestiziden geeinigt. Der Entwurf liegt nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vor. Die ScoPaff-Mitglieder gaben zeitgleich einen zusammenfassenden Bericht heraus.

Anfang Oktober hatten Mitglieder des Europäischen Parlaments einen ersten Entwurf abgelehnt, da er kritische Substanzen nicht erfasst hatte. Die EU-Kommission stellt Dokumente über die einzelnen Entscheidungen auf ihrer Website zur Verfügung sowie auch zum Thema EDC selbst.

Parallel zum Freigabeprozess der Kriterien durch das Europäische Parlament arbeitet ein Beratungsgremium von ECHA und EFSA (European Food Safety Authority) an einem Leitfaden zur Identifikation von EDC nach den EU-Richtlinien für Pestizide und Biozide. Der Leitfaden soll spätestens im Juni 2018 vorliegen. Bis Ende Januar können Kommentare zum Entwurf eingereicht werden. Die ECHA hat dazu auch eine Pressemeldung herausgegeben.

Während die EDC-Kriterien für Pestizide nun voraussichtlich erst in einer zweiten Abstimmungsrunde festgelegt werden, wurden die EDC-Kriterien für Biozidprodukte bereits verabschiedet. Sie sind ab Juni 2018 gültig. Lesen Sie zum Thema auch bitte unsere Blogmeldung „EU: Kriterien für endokrine Disruptoren gelten auch für Biozide“.

Umweltverbände, darunter PAN Germany, der BUND und das Umweltinstitut München e.V., beurteilen in einer gemeinsamen Stellungnahme die Kriterien kritisch. Sie seien nicht in der Lage, Mensch und Umwelt effektiv vor EDC zu schützen. Die Beweislast für eine Einstufung als EDC sei zu hoch. Nur wenige Stoffe würden deshalb als EDC identifiziert und verboten. Die Autoren warnen davor, dass das Vorsorgeprinzip damit endgültig ausgehebelt werde.

Bezüglich der Zulassung von Biozidprodukten gemäß Biozidprodukte-Verordnung (BPR-Verordnung (EU) Nr. 528/2012) sind für unsere Kunden seit vielen Jahren tätig. Bei Fragen erreichen Sie uns unter biocides@kft.de.

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