Kosmetika: EU schränkt Verwendung von Erdnussöl ein

Die EU-Kommission hat Grenzwerte für Erdnussöl und hydrolisiertes Weizenprotein festgelegt und deshalb Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (Kosmetik-Verordnung) ergänzt.

Mehrere Mitgliedstaaten hatten in der Vergangenheit immer wieder auf Sicherheitsprobleme im Zusammenhang mit der Verwendung von Erdnussöl, seinen Extrakten und Derivaten in kosmetischen Mitteln hingewiesen. Ihre Bedenken: Durch Hautkontakt mit kosmetischen Mitteln, die Erdnussöl enthalten, könnte eine Sensibilisierung gegenüber Erdnüssen ausgelöst werden. In seiner Stellungnahme vom 23. September 2014 hatte der wissenschaftliche Ausschuss der Europäischen Kommission für Verbrauchersicherheit (SCCS) diese Bedenken bestätigt.

Um die Sicherheit solcher kosmetischer Mittel für die menschliche Gesundheit zu gewährleisten, wurde eine Höchstkonzentration von 0,5 ppm für Erdnussproteine in Erdnussöl, seinen Extrakten und seinen Derivaten bei deren Verwendung in kosmetischen Mitteln festgelegt. Ferner darf die mittlere Molekülmasse der Peptide in Hydrolysaten den Höchstwert von 3,5 Kilodalton (kDa) nicht überschreiten.

Erdnussöl wird in Gesichtscremes, Massage- und Badeölen, Emulsionen und weiteren kosmetischen Produkten eingesetzt. Allerdings sind in Erdnussöl Proteine enthalten, die allergen wirken. Man weiß dies, da bei einer Zunahme des Erdnussverzehrs auch die Allergierate ansteigt.

Ab dem 25. September 2018 dürfen kosmetische Mittel, die den Vorgaben nicht entsprechen, nicht mehr in Verkehr gebracht und ab dem 25. Dezember 2018 dürfen solche Mittel nicht mehr auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden.

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