EU-Ecolabel: Neue Kriterien bei Reinigungsmitteln

Wer seine Reinigungsprodukte mit dem EU-Ecolabel auszeichnen will, muss sich ab Juni auf neue Kriterien einstellen. Das haben Mitglieder des European Union Ecolabelling Board (EUEB) auf einer Sitzung im März beschlossen. Bereits im Juni vergangenen Jahres hatten sich die Mitgliedsstaaten auf strengere Vorgaben bei Reinigungsprodukten geeinigt. Diese schreiben unter anderem vor, dass die betreffenden Produkte

  • kein Mikroplastik mehr enthalten sein darf.
  • keine Duftstoffe mehr enthalten dürfen, die in der Gefährdungskategorie H412 eingestuft sind (schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung).
  • nur noch die maximal nötige Dosis an Konservierungsstoffen enthalten dürfen.
  • nur noch Palmöl, Palmkernöl (und Derivate) von nachhaltig wirtschaftenden Plantagen enthalten dürfen, wenn die Produkte als biobasiert deklariert sind.
  • von weiteren Verpackungsanforderungen befreit sind, wenn die Verpackung zu mindestens 80 Prozent aus recyceltem Material besteht.

Die EU gibt einen Überblick, welche Produktgruppen im Einzelnen betroffen sind. Unternehmen, die das Ecolabel nutzen wollen, haben ab Juni dieses Jahres 12 bis 18 Monate Zeit, die neuen Kriterien zu erfüllen.

Lesen Sie zu den neuen Anforderungen für das EU-Ecolabel auch das Interview mit Kristine Dorosko, politische Referentin und bei der EU zuständig für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch.

Bislang tragen nur wenige Wasch- und Reinigungsmittel das EU-Ecolabel. Das Gütesiegel wurde bereits 1992 von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen und ist in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten sowie in Norwegen, Island, der Schweiz und der Türkei anerkannt.

Hersteller, Importeure, Dienstleister, aber auch Händler können das Label bei der jeweils zuständigen nationalen Stelle beantragen. In Deutschland prüft die RAL GmbH eingehende Anträge und schließt nach positiver Prüfung die entsprechenden Zeichenbenutzungsverträge mit den jeweiligen Zeichennehmern ab. Auf der deutschen Website finden Sie detailliertere Informationen zum EU-Ecolabel.

Als Hersteller von ökologisch unbedenklichen Reinigungsmitteln können Sie sich Wettbewerbsvorteile sichern. In puncto Rechtssicherheit Ihrer Produkte beraten wir sie gerne unter cosmetic@kft.de. Gerne weisen wir in diesem Zusammenhang auch auf unser Seminar „Raumduft, Rasierschaum, Reiniger & Co“ am 4. Mai hin.

Share This Post

Post Navigation