Türkei: Neue Verordnung für Spielzeugsicherheit

Seit dem 4. April gilt in der Türkei eine neue Richtlinie für Spielzeugsicherheit (in Türkisch). Diese Verordnung spiegelt nahezu eins zu eins die Anforderungen der entsprechenden EU-Richtlinie von 2009 wider.

Die neue Verordnung sieht eine starke Verminderung der Metallgehalte in Spielzeug vor. Nicht nur die Grenzwerte wurden herabgesetzt. Auch die Zahl der eingeschränkten Metalle stieg gegenüber der seit 2013 gültigen alten Verordnung von 8 auf 19. Neu auf der Liste sind beispielsweise Aluminium, Zinn, Kupfer, Zink und Nickel. Zudem wird künftig zwischen einzelnen Spielzeugklassen unterschieden. Der Grenzwert bei Blei ist beispielsweise bei Wasserspielzeug niedriger (3,4 mg/kg) angesetzt als bei Spielzeug, das nicht mit Wasser in Berührung kommt (dry toys: 13,5 mg/kg).

Neu sind auch die strengeren Grenzwerte bei Spielzeug für Kinder unter drei Jahren. Hier wurde der Grenzwert für Bisphenol A auf 0,1 mg/l festgelegt, bei den phosphorhaltigen Flammschutzmitteln TCEP, TCPP und TDCP auf 5 mg/kg. Bereits im Juni vergangenen Jahres veröffentlichte die dänische Umweltbehörde einen Studienbericht zum Gehalt dieser Substanzgruppe in Produkten für Kinder (Kindersitze, Tragetücher, Kindermatratzen) und zu deren Gefährlichkeit.

Sorgen Sie rechtzeitig für die Sicherheit und Marktfähigkeit Ihrer Produkte. Wir unterstützen Sie gerne. Kontaktieren Sie uns unter reach@kft.de.

Ganz herzlich einladen möchten wir Sie außerdem auf unseren Infotag am 11. Mai. Als Gast haben wir Herrn Melih Babayigit, den Geschäftsführer unseres türkischen Partners CRAD. Er ist REACH-Experte und ausgesprochener Kenner des türkischen Marktes und der dortigen Chemikalienrechtslage. Von im erfahren Sie auch Details zur geplanten türkischen REACH-Verordnung, die in Kürze kommen soll. Weitere Details sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

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