EU erweitert Liste der zulassungspflichtigen Substanzen

Die EU-Kommission hat Anhang XIV der REACH-Verordnung um 12 weitere Substanzen ergänzt. Damit sind insgesamt 43 Stoffe in der Liste aufgeführt. Acht der Substanzen sind als reproduktionstoxisch in der Kategorie 1B eingestuft. Als Ablauftermin („Sunset date“) ist der 4. Juli 2020 festgelegt, das heißt ab diesem Zeitpunkt sind das Inverkehrbringen und die Verwendung des Stoffes ohne Zulassung verboten. Es handelt sich um folgende Verbindungen:

  • 1-Brompropan (n-Propylbromid), wird in Wasch- und Reinigungsprodukten verwendet sowie zum Herstellen von Elektro- und Elektronikgeräten;
  • Diisopentylphthalat, in Kosmetika nachgewiesen;
  • 1,2-Benzoldicarbonsäure, Di-C6-8-verzweigte Alkylester, C7-reich; wird bei der Herstellung von Farbstoffen, Arzneimitteln und Parfümen eingesetzt;
  • 1,2-Benzoldicarbonsäure, Di-C7-11-verzweigte und lineare Alkylester
  • 1,2-Benzoldicarbonsäure, Dipentylester, verzweigt und linear
  • Bis(2-methoxyethyl)- phthalat, in Kosmetika nachgewiesen;
  • Dipentylphthalat;
  • n-Pentyl-isopentylphthalat

Zwei Stoffe (Anthracenöl, verwendet in Farbstoffen sowie Pech, Kohlenteer, Hochtemp.)  sind als krebserregend in der Kategorie 1B eingestuft und gleichzeitig persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT-Stoffe) sowie sehr hoch bioakkumulierend (vPvB-Stoffe); hier ist das „Sunset date“ der 4. Oktober 2020.

Die zwei folgenden Substanzen sind als endokrine Disruptoren (hormonähnliche Wirkung) eingestuft („Sunset date“: 4. Januar 2021):

  • 4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl) phenol, ethoxyliert, Verwendung in Farben und Lacken;
  • 4-Nonylphenol, verzweigt und linear, ethoxyliert (Verwendung als Zwischenprodukt beim Herstellen von Substanzen, die in Waschmitteln, Farben und Kosmetika eingesetzt werden

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