EU-Kosmetikverordnung – Reaktionen der Betroffenen

Die EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) hat bei vielen Verantwortlichen der betroffenen Unternehmen Unsicherheit ausgelöst.

Die internationale Online-Community Pharma IQ hat Unternehmensvertreter zur Verordnung befragt und zu den Folgen, die diese mit sich bringt. Nach Ansicht der Befragten ließen einzelne Passagen des Dokuments zu viel Interpretationsspielraum zu, etwa was den Einsatz der Nanotechnologie angeht. Ungeklärt sei ferner das Zusammenspiel von REACH und der EU-Verordnung und welche konkreten Maßnahmen daraus abzuleiten sind.

Die Interviewer fragten die Vertreter der betroffenen Unternehmen auch nach konkreten Herausforderungen der Verordnung. Demnach wissen 31 Prozent der Befragten nicht, welche Konservierungsstoffe sie verwenden dürfen. 19 Prozent gaben an, dass ihnen die Bedeutung von “Second use” unklar ist. Immerhin 14 Prozent suchen nach alternativen Testverfahren, um Tierversuche zu umgehen, und 13 Prozent der Interviewten wünschen sich eine klare Aussage, welche Substanzen zu den Nanomaterialien zu zählen sind.
Weitere Informationen zur Umfrage finden Sie hier.

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