Neue deutsche Kosmetik-Verordnung in Kraft getreten

Seit dem 24. Juli 2014 gilt die neue deutsche Kosmetik-Verordnung. Damit hat Deutschland seine gesetzlichen Vorgaben an das geltende EU-Recht angepasst.
Die nun gültige Verordnung dient vor allem der Umsetzung der EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009). Zusätzlich aufgenommen wurden vier Aspekte, die bislang europaweit nicht einheitlich geregelt waren. Diese sind

  • die Anzeigenpflicht für Kosmetikunternehmen
  • die Verwendung der deutschen Sprache bei der Kenzeichnung kosmetischer Mittel, die in Deutschland vermarktet werden
  • die Kennzeichnung nicht vorverpackter kosmetischer Mittel
  • die Sanktionierung bei Verstößen

Bereits die Einführung der EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) hat bei vielen betroffenen Unternehmen Unsicherheit ausgelöst, etwa bezüglich der Frage, ob die Prozesse, nach denen sie arbeiten, überhaupt den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Auch die Frage, welche Konservierungsstoffe eingesetzt werden dürfen, beschäftigt die Unternehmer. Das ergab eine Umfrage im Vorfeld der Cosmetic Compliance Summit im vergangenen Jahr.

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