EU prüft Einbindung von EDCs in GHS

Die EU-Kommission will prüfen, ob hormonwirksame Stoffe (EDCs) in das bestehende internationale System zur Klassifizierung von Chemikalien aufgenommen werden können. Das geht aus einer Mitteilung der Kommission an die Organe hervor (s. 4. Punkt Seite 12). Damit möchte die EU eine global einheitliche Lösung für die Identifizierung von EDCs schaffen, ähnlich wie es bei anderen Klassen von Gefahrstoffen wie Mutagenen, Karzinogenen und reproduktionstoxischen Stoffen bereits realisiert ist.

Gebe es eine GHS-Einstufung für EDCs auf UN-Ebene, so die Argumentation der EU, würde die Kommission diese in die CLP-Verordnung übernehmen.

Während der Verband der Europäischen Chemischen Industrie (Cefic) sich einem Dialog gegenüber offen zeigt, lehnt der Verband der US-amerikanischen Chemie-Industrie (American Chemistry Council, ACC) eine GHS-Einstufung ab.

Auch ein Vertreter der OECD hat dazu Stellung genommen. Bob Diderich, der Leiter der Abteilung Umwelt, Gesundheit und Sicherheit der OECD meinte in einem Gespräch mit der Informationsplattform Chemicalwatch, dass sich viele Länder im rechtlichen Umgang mit EDCs schwertun. Eine global gültige einheitliche GHS-Einstufung würde diesen Ländern helfen. Allerdings müsse geklärt werden, ob die bislang festgelegten Kriterien für eine Einstufung ausreichen.

Laut Mitteilung der Kommission plädiert die EU hinsichtlich EDCs für ein integratives Konzept, das geprägt ist von Offenheit und Transparenz. Unter anderem plant sie ein Webportal für EU-Bürger zum Thema. Die Website soll die Bürger leicht verständlich und auf transparente Weise über den aktuellen Sachstand beim Thema EDC informieren.

Für weitere Fragen zum Thema stehen wir gerne zur Verfügung unter reach@kft.de.

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