Frankreich und Schweden wollen Allergene in Textilien verbieten

Die französische Behörde für Lebensmittelsicherheit, Umweltschutz und Arbeitsschutz (Agence nationale de sécurité sanitaire de l’alimentation, de l’environnement et du travail, ANSES) und die schwedische Chemikalien-Aufsichtsbehörde KEMI haben der ECHA vorgeschlagen, alle hautsensibilisierenden Stoffe, die in Textilien, Leder, Pelzen und Fellen enthalten sein können, zu verbieten oder zumindest stark einzuschränken. Davon betroffen sind sämtliche Stoffe, die gemäß der CLP-Verordnung als hautsensibilisiernd eingestuft sind.

Nach Angaben von ANSES handelt es sich dabei um mehr als 1.000 Stoffe. Diese hatte die Behörde zuvor im Rahmen einer Studie identifiziert. Die schwedische Chemikalienagentur (Kemi) hat die Analyse der Risikomanagement-Optionen (Risk Management Option Analysis, RMOA) beigesteuert.

In ihrem Annex XV Restriction Report schlagen die Autoren unter anderem die folgenden Grenzwerte vor:

  • 1 mg/kg für Chrom VI-Verbindungen (Textilien, Leder, Pelze und Felle)
  • 130 mg/kg (Textilien) und 110mg/kg (Leder, Pelze und Felle) für Nickel und Nickelverbindungen
  • 70 mg/kg (Textilien) und 60 mg/kg (Leder, Pelze und Felle) für Kobalt und Kobaltverbindungen
  • 75 mg/kg für Formaldehyd (Textilien, Leder, Pelze und Felle)
  • 250 mg/kg (Textilien) und 210 mg/kg (Leder, Pelze und Felle) für 1,4 Paraphenylendiamin
  • 130 mg/kg (Textilien) und 110 mg/kg (Leder, Pelze und Felle) für andere Hautsensibilisatoren.

Wie aus der ANSES-Pressemitteilung hervorgeht (nur in französisch), gibt es bereits Ersatzstoffe, besonders für die Dispersionsfarbstoffe. Auch die Verwendung von Diisocyanaten ließe sich produktionstechnisch problemlos vermeiden.

Dass eine Einschränkung Sinn macht, zeigen allein die Zahlen: Schätzungsweise vier bis fünf Millionen EU-Bürger leiden bereits an Allergien gegen Chemikalien, die in Textilien und Leder enthalten sind. Laut KEMI-Pressemitteilung (nur in schwedisch) kommen Jahr für Jahr 45.000 bis 180.000 neue Allergiker dazu.

In den nächsten Wochen wird die ECHA zum Vorschlag der beiden Länder eine öffentliche Konsultation einleiten. Im Anschluss erarbeiten die Ausschüsse für Risikobewertung (Rac) und sozioökonomische Analyse (Seac) eine Stellungnahme. Auf deren Basis entscheidet die EU dann, ob die Vorschläge in REACH Anhang XVII aufgenommen werden.

Was die neue Beschränkung rechtlich für Ihre Produkte bedeutet, darüber beraten wir Sie gerne unter reach@kft.de.

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