Freier REACH-Daten-Zugang: Entscheidung ist gefallen

Die Kontaktgruppe der Direktoren (DCG), bestehend aus Vertretern der EU-Kommission, der ECHA und der Industrie, hat bei ihrem Treffen am 15. Dezember einen freien Zugang zu REACH-Daten für kleine und mittelständische Unternehmen (SME) abgelehnt. Die ECHA war mit dieser Bitte an die DCG herangetreten, um Unternehmen die Stoffregistrierung im Hinblick auf REACH 2018 zu erleichtern. Wir hatten darüber in einer Blogmeldung berichtet.

Statt eines freien Zugangs empfiehlt die Gruppe federführenden Registranten und leitenden Managern des Forums zum Austausch von Stoffinformationen (Substance Information Exchange Forum, SIEF), von den betroffenen Unternehmen eine einmalige Pauschalzahlung zu fordern. Das würde den Verwaltungsaufwand mindern und ebenso das Risiko von Streitigkeiten, die mit einer gemeinsamen Datennutzung nicht selten einhergehen.

In ihrem Empfehlungsschreiben schlagen die Verantwortlichen eine Reihe weiterer Maßnahmen vor.

Beispielsweise raten sie den betroffenen Unternehmen, Artikel 12 (1) (a) und (b) der REACH-Verordnung sowie die in Anhang III gelisteten Kriterien genau zu prüfen. Möglicherweise sind für das Dossier physikochemische Stoffdaten statt der viel aufwändigeren ökotoxikologischen Stoffdaten völlig ausreichend.

Kann sich ein Erstregistrant mit einem Partner nicht über die Bedingungen einer gemeinsamen Datennutzung einigen, sollte er dies der ECHA melden. Trotz des laufenden Verfahrens kann er sein Registrierungsdossier einreichen. Wie in solchen Fällen prinzipiell zu verfahren ist, will die ECHA Anfang 2018 entscheiden.

Hilfreich für die Registranten sei es außerdem, so die DCG, ihnen eine Ratenzahlung zugestehen, wenn sie die hohen Kosten für die Zugangsbescheinigung (Letter of Access, LoA) sowie für die Teilnahme am Forum zum Informationsaustausch nicht aufbringen können.

Peter Newport vom britischen Verband der chemischen Industrie (Chemical Business Association, CBA) kritisierte die vorgeschlagenen Maßnahmen der DCG als viel zu schwach und viel zu spät. Nun würde sich, so Newport, die viele Jahre währende Untätigkeit der ECHA rächen. Tatsächlich hatte sich der CBA bereits im Jahr 2013 gemeinsam mit dem europäischen Verband des Chemiehandels (European Association of Chemical Distributors, Fecc) auf einer Konferenz mit ECHA- und Industrievertretern für viel umfassendere Maßnahmen stark gemacht.

Hinweisen möchten wir auf den ECHA Stakeholders Day am 31. Januar 2018. Neulinge unter den Registranten können sich dort den ein oder anderen Tipp holen. Natürlich können Sie sich im Hinblick auf Ihre bevorstehende Stoffregistrierung auch jederzeit gerne an uns wenden unter reach@kft.de.

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