Frist für Phase-in-Stoffe läuft ab

Bis zum 1. Juni 2017 müssen alle Phase-in-Stoffe im Tonnageband von einer bis hundert Tonnen vorregistriert sein. Die Vorregistrierung stellt sicher, dass ein Unternehmen bis zum 1. Juni 2018 ohne Voranfrage an einer gemeinsamen Registrierung teilnehmen kann. Die Vermarktungsfähigkeit des Stoffs ist bis zu diesem Datum gegeben.

Versäumt ein Unternehmen die Vorregistrierungsfrist, kann die Vermarktungsfähigkeit des betreffenden Stoffs nur über eine Anfrage (Inquiry) aufrechterhalten werden. Die ECHA stellt für das Procedere ein Handbuch (Inquiry Dossier) zur Verfügung. Im Rahmen dieser Anfrage wird die Stoffidentität geprüft. Das Bearbeiten der Voranfrage und die Registrierung können mehrere Monate dauern. In dieser Zeit darf der Stoff nicht vermarktet werden. Ein Unternehmen darf den Stoff erst importieren oder herstellen, wenn es eine Registrierung erhalten hat.

Die Vorregistrierung selbst ist ein rein formaler Akt. Die dafür nötigen Formate stellt die ECHA kostenlos zur Verfügung. Gleichwohl hat jeder Hersteller und Importeur die Vorregistrierung seiner Stoffe selbst durchzuführen.

„Wir empfehlen jedem Unternehmen sein Portfolio an Altstoffen zu überprüfen und alle Stoffe im Mengenband kleiner 100 Tonnen vorregistrieren zu lassen, um mögliche Importverbote zu vermeiden“, erklärt REACH-Experte Dr. Nicolas Heidrich von KFT.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorregistrierung Ihrer Stoffe. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter reach@kft.de.

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