GHS – so sind Sie auf der sicheren Seite

Mit GHS (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) möchte die internationale Staatengemeinschaft die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und Gemischen länderübergreifend vereinheitlichen, gleichzeitig aber auch innerhalb der Länder eine Harmonisierung unterschiedlicher Bereiche wie Transport, Verbraucher-, Arbeits- und Umweltschutz erreichen.

Gleichwohl zeigt sich, dass dieses Ziel noch längst nicht erreicht ist. Viele Unternehmen tun sich schwer, die Vorgaben der einzelnen Länder zu überblicken, geschweige denn eine entsprechende Regelkonformität für ihre Produkte zu gewährleisten. Wenn Sie dies sicherstellen wollen, sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:

• Sie sollten GHS in seiner ganzen Breite und Tiefe verstehen und alle Beteiligten rechtzeitig ins Boot holen.
• Jedes Land hat seine eigenen Übergangsregelungen. Deshalb sollten Sie klären, welche Produkte ab welchem Zeitraum betroffen sind und die nötigen Maßnahmen planen, sodass alle erforderlichen Dokumente und Etiketten rechtzeitig im richtigen Format vorliegen.
• Sie sollten dafür sorgen, dass alle verantwortlichen Mitarbeiter geschult sind und die neuen Piktogramme und Bestimmungen kennen.
• Sie sollten darauf achten, dass Etiketten und Sicherheitsdatenblätter in der jeweiligen Sprache des Landes vorgehalten werden, in das die Produkte verkauft werden. Zudem können die Datenanforderungen bei den Sicherheitsdatenblättern von Land zu Land unterschiedlich sein und auch die Vorlagen und das Aussehen der Etiketten können variieren.

Auch künftig möchte die internationale Staatengemeinschaft die Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien vorantreiben. Das Mandat hierfür haben die Vereinten Nationen. Sie veröffentlichen seit 2003 im Abstand von zwei Jahren eine aktualisierte Fassung der GHS-Bestimmungen. Die derzeit aktuelle Version stammt vom September 2015.

Allerdings sind diese Bestimmungen nicht unmittelbar rechtswirksam. Erst mit deren Implementierung in die jeweilige nationale Gesetzgebung werden GHS-Inhalte verbindlich. Die Europäische Union beispielsweise hat das GHS mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) umgesetzt. Diese Verordnung ist seitdem das verbindliche europäische Einstufungs- und Kennzeichnungssystem.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, die GHS-Spezifitäten der für Sie interessanten Länder und Märkte zu erfüllen. Bei Anfragen erreichen Sie uns unter sds@kft.de.

In diesem Kontext verweisen wir auch gerne auf unser Seminar „The new Hazard Communication Standard (USA) and Hazardous Products Regulations (Canada) based on GHS” am 26. Februar oder am 2. Juni 2016.

Share This Post

Post Navigation