Ist Zulassungspflicht für Stoffe in Importerzeugnissen rechtens?

Ein vom Umweltbundesamt erstelltes Rechtsgutachten besagt: Eine Zulassungspflicht für Stoffe in Importerzeugnissen wie Kleidung, Sportartikel und Spielzeug ist mit den Rechtsvorgaben der Welthandelsorganisation WTO vereinbar. Mit einer solchen Maßnahme könnte die EU Mensch und Umwelt besser vor „besonders besorgniserregenden Stoffen“, die in diesen Produkten vorkommen, schützen. Bisher sind Stoffe in Erzeugnissen in der REACH-Verordnung von der Zulassungspflicht ausgenommen.

In ihrem Gutachten plädieren die Autoren außerdem für ein verbindliches,  standardisiertes Kommunikationsformat, in dem Hersteller für ihre Erzeugnisse neben dem Namen der enthaltenen „besonders besorgniserregenden Stoffe“ auch deren Konzentration und die Gesamtmenge sowie Hinweise zu gefährlichen Eigenschaften und zur sicheren Verwendung und Entsorgung angeben müssen. Wie ein solches Standard-Kommunikationsformat aussehen könnte, zeigen die Autoren beispielhaft für Hexabromcyclodecan auf Seite 153 des Gutachtens. Weitere Tipps und Anregungen finden Sie hier.

Haben Sie Fragen zum sicheren Umgang mit besonders besorgniserregenden Stoffen? Nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt mit uns auf unter reach@kft.de.

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