Japan: Ab Mai 2022 gelten uneingeschränkt die Vorgaben von GHS (Rev.6)

Bis zum 24. Mai dieses Jahres haben Unternehmen, die in Japan tätig sind, Zeit, die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien sowie ihre Sicherheitsdatenblätter (SDB) den neu gültigen GHS-Vorgaben (GHS Rev.6) anzupassen. 

Es gelten dann uneingeschränkt die vom Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (Ministry of Economy, Trade and Industry, METI) veröffentlichten Vorgaben „Japanese Industrial Standards JIS Z 7252 zur Einstufung von Chemikalien für die GHS-Kennzeichnung sowie JIS Z 7253 zur Gefahrenkommunikation für die GHS-Kennzeichnung und SDB. 

Diese Vorgaben wurden bereits im Jahr 2019 veröffentlicht. Betroffenen Unternehmen wurde jedoch eine dreijährige Übergangsfrist zur Anpassung eingeräumt, die im Mai ausläuft.  

Unter anderem wurde eine neue Gefahrenklasse für desensibilisierte Explosivstoffe eingeführt. Ferner wurden Begriffe für Gefahrenklassen und -kategorien aktualisiert.  

Die Dokumente JIS Z 7252 und JIS Z 7253 sowie weitere Informationen sind in japanischer Sprache auf der Website der japanischen Behörde NITE (National Institute of Technology and Evaluation) erhältlich. 

Wir erstellen landesspezifische SDB weltweit gemäß GHS in mehr als 50 Sprachen.  

Bei Fragen zu den rechtlichen Gegebenheiten im japanischen Markt sind wir gerne für Sie da unter sales@kft.de.  

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