ECHA ergänzt REACH-Kandidatenliste um vier Stoffe

Die ECHA hat vier weitere besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen und dazu im Januar eine Pressemitteilung herausgegeben. Diese Liste umfasst nun aktuell 223 Stoffe.  

Bei den neuen Stoffen auf der Liste handelt es sich um  

  • (±) -1,7,7-Trimethyl-3-[(4-methylphenyl)methylen]bicyclo[2.2.1]heptan-2-on (4-MBC) einschließlich der einzelnen Isomere und deren Kombinationen: 4-MBC wird hauptsächlich als UV-Filter in Sonnencremes verwendet.  
  • Tris(2-methoxyethoxy)vinylsilan: Die überwiegend zur Herstellung von Gummi und Kunststoffen eingesetzte Substanz gilt als fortpflanzungsgefährdend. 
  • 6,6′-Di-tert-butyl-2,2′-methylendi-p-cresol (DBMC): Die Substanz wird vielfältig als Zusatzstoff in der Gummiindustrie sowie in Schmiermitteln, Fetten, Klebstoffen, Dichtungsmitteln, Hydraulikflüssigkeiten und Metallbearbeitungsflüssigkeiten eingesetzt und wurde als fortpflanzungsgefährdend eingestuft. 
  • s-(Tricyclo[5.2.1.02,6] deca-3-en-8(oder 9)-yl) o-(Isopropyl oder Isobutyl oder 2-Ethylhexyl) o-(Isopropyl oder Isobutyl oder 2-Ethylhexyl) phosphorodithioat: Der Stoff dient in Schmiermitteln und Fetten als Formulierungsmittel, gilt aber als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT).  

Bitte beachten Sie die Informationspflichten, die sich für Sie als Hersteller oder Importeur dadurch ergeben. Unter anderem    

  • sind Sie verpflichtet, die Sicherheitsdatenblätter dieser Stoffe zu aktualisieren.   
  • müssen Sie der ECHA-SCIP-Datenbank melden, wenn Ihre Erzeugnisse einen der Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten.  

Haben Sie mit Produkten zu tun, die SVHC enthalten? Falls Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie uns jederzeit an unter sales@kft.de.  

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