Japan erweitert sein Schadstofffreisetzungsregister um 87 Stoffe – Sicherheitsdatenblätter sind zu aktualisieren

Das japanische Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (Ministry of Economy, Trade and Industry, METI) hat sein Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (Pollutant Release and Transfer Register, PRTR) ergänzt. Wie die Regierung in ihrem Amtsblatt mitteilt (in japanisch), sind im Register der „Class I Specified Chemicals“ nun 515 Stoffe aufgeführt, im Register der „Class II Specified Chemicals“ 134 Stoffe.

Als Class I-Stoffe eingestuft werden Substanzen, die in Studien eine Langzeittoxizität zeigen und darüber hinaus persistent oder bioakkumulierend sind. Für diese Stoffe gelten strenge Anwendungsbeschränkungen und Verbote. Bei Class II-Stoffen ist zwar das Kriterium der Langzeittoxizität gegeben; sie sind aber nicht persistent oder bioakkumulierend.

Unternehmen, die Class I- oder Class II-Stoffe vertreiben, müssen ihren Kunden aktuelle Sicherheitsdatenblätter aushändigen. Bei Class I-Stoffen sind sie zusätzlich verpflichtet, den Behörden Jahresberichte vorzulegen.

Das METI plant derzeit ein Nummernsystem, das im Jahr 2024 eingeführt werden soll. Demnach soll jeder Substanz im Register eine Nummer zugewiesen werden, die dann auch ins Sicherheitsdatenblatt aufzunehmen ist. Damit erhoffen sich die Verantwortlichen mehr Übersichtlichkeit; die Maßnahme soll den Unternehmen das Einhalten der Vorgaben im PRTR-Gesetz (inoffizielle Übersetzung des Gesetzes) erleichtern.

Hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auch auf unsere Schulung Chemikalien-Verordnungen in Ostasien.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da unter sales@kft.de.

Share This Post

Post Navigation