Kalifornien erwägt, Nickel als reproduktionstoxisch einzustufen

Die kalifornische Behörde für Umwelt und Gesundheit (Office of Environmental Health Hazard Assessment, OEHHA) denkt darüber nach, Nickel und Nickelverbindungen als entwicklungs- und reproduktionstoxisch einzustufen und in die Prop65-Liste aufzunehmen (DART Proposition 65 listing). Die Experten des zuständigen Komittees (Developmental and Reproductive Toxicant Identification Committee, DARTIC) planen, dies auf ihrem Treffen am 11. Oktober zu diskutieren und sich dann zu entscheiden. Stimmen die Verantwortlichen für eine Aufnahme, würde die Verwendung von Nickel eingeschränkt – mit massiven Auswirkungen auf die betroffenen Industrien. Nickel wird in Stahl und anderen Legierungen verwendet, darüber hinaus in Katalysatoren, Batterien und Pigmenten.

Das Nickel-Institut, ein weltweiter Zusammenschluss führender Nickelproduzenten, zeigte sich überrascht vom Vorstoß der Kalifornier, weil die Behörde erst im Jahr 2015 der Einstufung von Nickel nur mittlere bis niedrige Priorität eingeräumt hatte. Das erschien auch logisch angesichts der Tatsache, dass die Bioverfügbarkeit von Nickel viel geringer ist und eine mögliche Nickelbelastung auf die betreffenden Arbeitsplätze beschränkt ist. Deren Sicherheit wiederum ist durch entsprechende Maßnahmen geregelt.

Tatsächlich sind die Gefahren, die von Nickel und seinen Verbindungen ausgehen, schon viele Male von Behörden weltweit geprüft worden, und die negativen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt sind bekannt. Folgerichtig stehen viele Nickelsubstanzen schon auf der Prop-65-Liste wegen ihrer krebserregenden Wirkung. Lediglich Nickelcarbonyl ist unter DART gelistet. In der EU sind wasserlösliche Nickelverbindungen in der CLP-Verordnung als Stoffe mit krebserzeugenden Eigenschaften der Kategorie 1B eingestuft. Für Nickelmetall und unlösliche Nickelverbindungen gibt es hingegen keine entsprechende Einstufung, da sie eine wesentlich geringere Bioverfügbarkeit als wasserlösliche Nickelverbindungen aufweisen, wie toxikokinetische Studien zeigen, d.h. es ist schwieriger, diese Nickelformen entweder durch Einatmen, orale Einnahme oder über die Haut in den Körper aufzunehmen. Die relevante Belastung mit Nickel und Nickelverbindungen ist auf den Arbeitsplatz beschränkt, und alle potenziellen Risiken für Arbeitnehmer werden durch Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften am Arbeitsplatz kontrolliert.

Fakt ist: Bislang hat man sich bei den Untersuchungen auf die Endpunkte Hautsensibilisierung und Kanzerogenität konzentriert. Neuere Untersuchungen stützen sich auf die Ergebnisse zahlreicher neuer epidemiologischer Studien, die in einem 342 Seiten starken Dokument zusammengefasst sind. Zu diesem Dokument kann jeder im Rahmen der öffentlichen Konsultation bis zum 11. September Stellung nehmen.
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