Kalter Brexit: Was Sie unbedingt beachten sollten

Alles deutet darauf hin, dass Großbritannien die EU am 29. März dieses Jahres ohne gültiges Handelsabkommen (kalter Brexit) verlässt. Mit unabsehbaren Konsequenzen für die ganze Wirtschaft. Besonders Unternehmen, die Stoffe im Rahmen von REACH registriert haben, sollten jetzt handeln.

Prinzipiell sollten Sie als nachgeschalteter Anwender prüfen, ob Sie Ware aus UK beziehen. Als Mitregistrant eines Stoffes sollten Sie zudem in Erfahrung bringen, ob ihr federführender Registrant in UK sitzt. Falls dem so ist, wäre dessen Registrierung nach EU-REACH ab dem 29. März – ein kalter Brexit vorausgesetzt – ungültig und damit auch alle Mitregistrierungen. Setzen Sie sich daher unbedingt mit dem federführenden Registranten in Verbindung, um zu erfahren, was er mit seiner Registrierung plant. Wenn er seine bestehende Registrierung für UK-REACH nicht mehr benötigt, wird er seine Registrierung auf ein anderes Unternehmen übertragen.

Wichtig: Damit die Verkehrsfähigkeit Ihrer Stoffe aufrechterhalten bleibt, müssen Sie einen neuen federführenden Registranten innerhalb der EU finden. Sie als Mitregistrant könnten diese Rolle übernehmen. Dazu müssten Sie sich allerdings über die anfallenden Kosten einigen, die etwa für die Nutzungsrechte an Studien anfallen.
Unter der Überschrift „How will the UK withdrawal affect you?“ bietet die ECHA jede Menge nützliche Informationen.

Gerne unterstützen wir Sie beratend und begleiten Sie bei den nötigen Schritten. Kontaktieren sie uns unter reach@kft.de.

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