REACH-Zulassungsliste wird um zwölf Stoffe erweitert

Die EU plant, im Oktober dieses Jahres zwölf besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in Anhang XIV (REACH-Zulassungsliste) aufzunehmen und hat am 15. Februar einen entsprechenden Entwurf der REACH-Verordnung veröffentlicht. Anbei die entsprechende WTO-Notifikation. 

Damit erhöht sich die Zahl der Stoffe in dieser Liste von 43 auf 55. Von den zwölf Stoffen oder Stoffgruppen sind die folgenden sechs als reproduktionstoxisch (Kategorie 1B) eingestuft: 

  • 1,2-Benzoldicarbonsäure, Dihexylester, verzweigt und linear 
  • Dihexylphthalat 
  • 1,2-Benzoldicarbonsäure, di-C6-10-Alkylester; 1,2-Benzoldicarbonsäure, gemischte Decyl-, Hexyl- und Octyldiester mit ≥ 0,3% Dihexylphthalat 
  • Trixylylphosphat 
  • Natriumperborat, Perborsäure, Natriumsalz  
  • Natriumperoxometaborat 

Die folgenden vier Stoffe sind als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) und/oder als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft, eine Substanz lediglich als vPVB: 

  • 5-sec-Butyl-2-(2,4-dimethylcyclohex-3-en-1-yl)-5-methyl-1,3-dioxan[1], 5-sec-Butyl-2-(4,6-dimethylcyclohex-3-en-1-yl)-5-methyl-1,3-dioxan[2] (einschließlich der Stereoisomere von [1] und [2] oder eine Kombination davon) (‚Karanalgruppe‘) – nur vPvB 
  • 2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4,6-Ditertpentylphenol (UV-328) 
  • 2,4-di-tert-butyl-6-(5-chlorobenzotriazol-2-yl)phenol (UV-327) 
  • 2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4-(tert-butyl)-6-(sec-butyl)phenol (UV-350) 
  • 2-Benzotriazol-2-yl-4,6-di-tert-butylphenol (UV-320) 

Und eine Substanz – Diazen-1,2-Dicarboxamid (C,C‘-Azodi(formamid)), (ADCA) – ist ein atemwegssensibilisierender Stoff der Kategorie 1. 

Um einer vorzeitigen Obsoleszenz mancher Erzeugnisse vorzubeugen, ist es nötig, Ersatzteile vorzuhalten. Diese Ersatzteile enthalten mitunter Stoffe, die auf der Zulassungsliste stehen. Daher schlagen die Autoren des Entwurfs vor, die Übergangsfristen für manche Stoffe zu verlängern. Betroffen sind Stoffe in Erzeugnissen und Produkten, die schon vor Inkrafttreten des Verbots hergestellt wurden. 

Anhang XIV wurde letztmalig im Juni 2017 geändert. Damals wurden ebenfalls zwölf Stoffe neu in die Zulassungsliste aufgenommen.  

Wir schützen Ihre Produkte und sorgen für Ihre rechtliche Compliance. Richten Sie Ihre Fragen gerne an uns unter reach@kft.de. 

Share This Post

Post Navigation