Kosmetika: EU nimmt weitere Nanomaterialien ins Visier

Die EU-Kommission aktualisiert ihren Entwurf zur Kosmetikverordnung vom Februar 2022 und schlägt ergänzend vor, die Verwendung der Nanoformen von kolloidalem Silber zu verbieten und die von Hydroxylapatit einzuschränken.

Damit plant die EU, folgende Stoffe in Anhang II (Liste der Stoffe, die in kosmetischen Mitteln verboten sind) aufzunehmen:

  • Styrol/Acrylat-Copolymer (nano) und Natrium-Styrol/Acrylat-Copolymer (nano)
  • Kupfer (nano) und kolloidales Kupfer (nano)
  • Kolloidales Silber (nano)
  • Gold (nano), kolloidales Gold (nano), Goldthioethylamino-Hyaluronsäure (nano) und kolloidales Acetylheptapeptid-9-Gold (nano)
  • Platin (nano), kolloidales Platin (nano) und kolloidales Platin (nano) mit Acetyltetrapeptid-17.

Hintergrund: Beschränkung von Hydroxylapatit

Die Aufnahme des Minerals Hydroxylapatit in Anhang III (Liste der Stoffe, die kosmetische Mittel nur unter Einhaltung der angegebenen Einschränkungen enthalten dürfen) erfolgt auf Empfehlung des Wissenschaftlichen Ausschusses „Verbrauchersicherheit“ (Scientific Committee on Consumer Safety, SCCS). Der Ausschuss schlägt eine Hydroxylapatit-Höchstkonzentration von 10 Prozent in Zahnpasta und 0,465 Prozent in Mundwasser vor.

Der Entwurf der Verordnung soll bis zum dritten Quartal verabschiedet werden.

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