REACH-Registrierung: Vollständigkeitsüberprüfungen orientieren sich ab sofort an neuen Vorgaben

Seit Juni 2023 prüft die ECHA sämtliche REACH-Registrierungsdossiers gemäß den Vorgaben der EU-Verordnung 2022/477 mit den aktualisierten Anhängen VI bis XI. Die Prüfung betrifft neue REACH-Registrierungen als auch bereits aktualisierte bestehende Dossiers.

Registranten sollten sich deshalb auf neue Informationsanforderungen einstellen und bereits vorhandene Dossiers entsprechend anpassen. Dazu steht ihnen seit Ende Mai der neue IUCLID-Validierungsassistent der ECHA zur Verfügung.

Wichtig zu wissen

Nach Artikel 20 der REACH-Verordnung ist die ECHA verpflichtet, Vollständigkeitsüberprüfungen durchzuführen. In der EU-Verordnung 2020/507 wiederum sind dafür die Fristen festgelegt. Demnach muss die ECHA bis Ende dieses Jahres 20 % der bis Fristende 2018 eingereichten Registrierungen prüfen, und zwar für Stoffe im Mengenbereich von 100 Tonnen oder mehr. Bis Ende 2027 muss dann auch jede fünfte Registrierung für Stoffe im Mengenbereich <100 Tonnen geprüft sein.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Registrierung eines Stoffes oder beim Aktualisieren von Registrierungsdossiers? Melden Sie sich gerne unter sales@kft.de.

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