Kosmetika: Eurasische Wirtschaftsunion gleicht Bestimmungen denjenigen der EU-Kosmetik-Verordnung an

Die Eurasische Wirtschaftsunion (EAEU), zu der sich die Länder Armenien, Weißrussland, Kasachstan, Kirgisistan und Russland zusammengeschlossen haben, hat die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich Kosmetika mit den Vorgaben der EU-Kosmetikverordnung harmonisiert. Die Änderungen der technischen Vorschriften der EAEU für Parfüm- und Kosmetikprodukte traten am 6. Mai in Kraft. Die Eurasische Wirtschaftskommission (Eurasian Economic Commission, EEC) hat dazu eine Pressemeldung veröffentlicht.

Mit den Bestimmungen klären die Länder beispielsweise, welche Substanzen in Parfüm- und Kosmetikartikeln enthalten sein dürfen und welche nicht. Die Listen der verbotenen und eingeschränkt zugelassenen Substanzen sowie die Listen der erlaubten Farbstoffe, Konservierungsmittel und UV-Filter wurden aktualisiert.

Sie sind Teil des nationalen Registers für Stoffe und Gemische, das wiederum eine Säule des eurasischen Chemikaliengesetzes, TR EAEU 041/2017 und Eurasia-REACH (in russisch), werden soll.

Im April 2020 verlängerte das russische Ministerium für Industrie und Handel (Minpromtorg) im Zuge der Coronakrise die Frist, innerhalb der Unternehmen Daten an das nationale Chemikalienregister übermitteln müssen.

Gerne sind wir unter cosmetic@kft.de für Sie da, wenn Sie Unterstützung benötigen. 

Wir bieten Ihnen eine Reihe von Schulungen und Webinaren rund um die Themen Gefahrstoffe in der EU und weltweit, Kosmetik, Biozide, REACH und Verbraucherprodukte an. 

Folgende Schulungen finden demnächst statt:

16.06.2020 Auffrischung des eingeschränkten Sachkundenachweises nach § 11 ChemVerbotsV Webinar
17.06.2020 Etikettierung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen außerhalb der EU: Ein Überblick Webinar

Die gesamte Seminarübersicht finden Sie hier

Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich gerne bei uns unter academy@kft.de melden. 

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