Kosmetische Inhaltsstoffe: ECHA fordert nach wie vor Daten aus Tierversuchen

Eine Mitte August publizierte Studie legt die Schwäche der EU-Gesetzgebung offen. Während gemäß EU-Kosmetikverordnung Tierversuche für kosmetische Produkte seit 2013 verboten sind, fordert die REACH-Verordnung in manchen Fällen Daten aus Tierversuchen. Die Crux: Chemische Stoffe in Kosmetika müssen sowohl für Verbraucher sicher sein – hier gilt die Kosmetikverordnung – als auch für die Arbeiter, die diese Stoffe herstellen. In diesem Falle greift die REACH-Verordnung. Auf Letztere beruft sich die ECHA und fordert für einen lückenlosen Arbeitsschutz toxikologische Daten, die allein Tierversuche liefern können. 

Ein Forscherteam wollte wissen, wie viele Stoffe betroffen sind und nahm deshalb Einblick in mehr als 3.000 Registrierungsdossiers. Die Wissenschaftler fanden, dass 419 Stoffe ausschließlich für die Verwendung in Kosmetika angemeldet sind. Von 63 dieser Substanzen wurden Daten im Rahmen von Tierversuchen erhoben, obwohl dies laut Kosmetikverordnung seit 2013 verboten ist. Die Industrie ist nicht gewillt, sich den Schwarzen Peter zuschieben zu lassen. Ihr Argument: Die Kosmetika werden mit den Tierversuchen nicht sicherer. Sie halten Daten aus Testversuchen ohne Tiere für ausreichend.  

Der Konflikt zwischen ECHA und Industrie schwelt seit dem Rechtsstreit zwischen Symrise, einem Hersteller von kosmetischen Inhaltsstoffen, und der ECHA. Die Agentur forderte von Symrise weitere Tierversuchsdaten für zwei Salicylate (2-Ethylhexylsalicylat und Homomenthylsalicylat). Daraufhin klagte der Hersteller, aber die EU wies die Klage ab.  

Die Forscher plädieren dafür, die Verbraucher für das Thema zu sensibilisieren und die Öffentlichkeit auf die REACH-Tests und das Dilemma mit den Tierversuchen aufmerksam zu machen, um eine schnelle Lösung auf rechtlicher Ebene zu finden.  

Sorgen Sie rechtzeitig für die Sicherheit Ihrer Produkte und kontaktieren Sie uns unter sales@kft.de.  

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