Deutschland veröffentlicht neue Biozidrechts-Durchführungsverordnung – ChemBiozidDV

Im Bundesgesetzblatt wurde am 25. August 2021 die Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte veröffentlicht. Sie ersetzt damit ab sofort die Biozid-Zulassungsverordnung und ab dem 1. Januar 2022 die Biozid-Meldeverordnung. 

Die wichtigste Neuerung der ChemBiozidDV lautet: Bestimmte Biozidprodukte dürfen nur noch nach Beratung durch Fachpersonal abgegeben werden. Dieses sogenannte Selbstbedienungsverbot wurde vom Bundeskabinett bereits im Mai dieses Jahres beschlossen. Die Regelung gilt ab dem 1. Januar 2025 und zwar für folgende Biozidprodukte. 

  • Rodentizide (Produktart 14) 
  • Insektizide (Produktart 18) 
  • Holzschutzmittel (Produktart 8) 
  • Antifouling-Produkte (Produktart 21) 
  • Konservierungsmittel für Baumaterialien (Produktart 10). 

Bitte sprechen Sie uns bei Fragen zum Thema Biozidprodukte jederzeit gerne an unter sales@kft.de

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