Nanosubstanzen: EU-Staaten stimmen für präzisere REACH-Anhänge

Der REACH-Regelungsausschuss der EU-Kommission, ein Gremium bestehend aus EU-Kommissions- und nationalen Ministeriumsvertretern, hat für präziser formulierte REACH-Anhänge bei Nanomaterialien gestimmt. Die EU-Kommission hat dazu ein Statement veröffentlicht. Der Entwurf mit den überarbeiteten Anhängen wird nun für einen dreimonatigen Prüfungszeitraum an das Europäische Parlament und den Rat gegeben, bevor er letztlich von der EU-Kommission im Amtsblatt veröffentlicht wird.

Mit der Ergänzung wollen die Verantwortlichen eine Lücke schließen und künftig auch die Substanzen erfassen, die zwar unter REACH registriert sind, aber als Nanomaterialien auf den Markt kommen. Bislang gab es für diese Substanzen keine spezifischen Anforderungen. Zudem soll mit den ergänzten Anhängen auch rechtliche Klarheit geschaffen werden hinsichtlich der Mengen einzelner Nanoformen, die auf den Markt gebracht werden.

Für Nanomaterialien sind also künftig im Rahmen der Registrierung Informationen bereitzustellen, etwa über grundlegende Substanzeigenschaften, Techniken zum sicheren Umgang mit Nanomaterialien, potenzielle Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sowie über Methoden zur Steuerung und Kontrolle von Risiken.

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) begrüßt diesen Schritt. „Die Anpassungen bringen den betreffenden Unternehmen Rechtsklarheit und -sicherheit“, sagte Gerd Romanowski, Geschäftsführer Technik und Umwelt im VCI. Romanowski lobte außerdem die Aufnahme einer rechtlich verbindlichen Definition des Begriffs „Nanomaterial“ in Anhang VI der REACH-Verordnung. Ferner sei die genauere Beschreibung von toxikologischen und ökotoxikologischen Testanforderungen für die einzelnen Spezifika von Nanomaterialien wichtig.

Haben Sie mit Nanomaterialien zu tun? Gerne unterstützen wir Sie dabei, die Verkehrsfähigkeit Ihres Produkts zu erhalten. Richten Sie Ihre Fragen gerne an uns unter: reach@kft.de.

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