Ökodesign-Verordnung: Auf was es jetzt ankommt

Am 22. Dezember haben die EU-Staaten die neue Ökodesign-Verordnung beschlossen. Danach sollen künftig nur noch Produkte auf den Markt kommen, die neben anderen Eigenschaften wie langlebig und energieeffizient auch recyclingfähig sind.

Unter anderem sieht die Verordnung vor, Chemikalien als eigene Produktkategorie einzuführen und dafür Ökodesign-Anforderungen festzulegen. Diese Anforderungen umfassen den gesamten Lebenszyklus eines Produkts, also auch, inwieweit es wiederverwendbar ist. Danach liegt ein besorgniserregender Stoff vor, wenn er „negative Auswirkungen auf die Wiederverwendung und das Recycling von Materialien in dem Produkt hat, in dem er enthalten ist“.

Nach dieser sehr allgemein gehaltenen Definition sind rund 12.000 der 23.000 in der EU registrierten Chemikalien besorgniserregende Stoffe. Damit bestünde die Gefahr, so der Verband der Europäischen chemischen Industrie, dass viele Stoffe pauschal auf den Index geraten, selbst wenn sie auf anderer Ebene sicher handhabbar sind. Industrievertreter plädieren deshalb für eine exakte Definition, die auch die Produktkategorien miteinschließt.

Der finale Verordnungsentwurf wird bis Mitte dieses Jahres erwartet. Das Festlegen der Ökodesign-Anforderungen für die einzelnen Produktkategorien wird bis 2027 dauern.

Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Rechtssicherheit Ihrer Produkte. Bei Fragen rund um die Ökodesign-Verordnung und welche rechtlichen Folgen damit verbunden sind, wenden Sie sich gerne an uns unter sales@kft.de.

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