REACH-Kandidatenliste: ECHA ergänzt weitere SVHCs

Die ECHA hat die REACH-Kandidatenliste um fünf besonders besorgniserregende Stoffe erweitert. Diese werden zukünftig von der ECHA bewertet hinsichtlich einer möglichen Aufnahme in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV, REACH-Verordnung).

Bei den fünf Stoffen handelt es sich um

  • 2,4,6-tri-tert-Butylphenol: Die Substanz gilt als reproduktionstoxisch und persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT)
  • 2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenol: Die Substanz wird als sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft
  • 2-(Dimethylamino)-2-[(4-Methylphenyl)methyl]-1-[4-(Morpholin-4-yl)phenyl]butan-1-on: Die Substanz wirkt fortpflanzungsgefährdend.
  • Bumetrizol: gilt als sehr bioakkumulierbar (vPvB).
  • Oligomerisierungs- und Alkylierungsreaktionsprodukte von 2-Phenylpropen und Phenol: Diese Produkte gelten als sehr bioakkumulierbar (vPvB).

Als Hersteller und/oder Importeur dieser Stoffe kommen künftig Informationspflichten auf Sie zu. So müssen Sie unter anderem

  • die Sicherheitsdatenblätter dieser Stoffe aktualisieren.
  • der ECHA-SCIP-Datenbank melden, wenn Ihre Erzeugnisse einen der Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten.

Gerne weisen wir Sie in diesem Zusammenhang auf unsere Hybrid-Schulung Fachkunde/Sachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern am 20. und 21. Februar 2024 hin.

Für weitergehende Informationen und/oder Rückfragen zum Thema sind wir gerne für Sie da unter sales@kft.de.

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