Persönliche Schutzausrüstungen: Übergangsfrist endete am 20. April 2019

Seit dem 21. April 2018 gilt die neue PSA-Verordnung (EU) 2016/425. Sie enthält die Anforderungen an Entwurf und Herstellung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA), die auf dem Markt bereitgestellt werden sollen. Hersteller dürfen Persönliche Schutzausrüstungen (PSA), die nur den Vorgaben der früheren Richtlinie 89/686/EWG entsprechen, nach dem 20. April 2019 nicht mehr erstmalig in Verkehr bringen. Darauf weist der VTH Verband Technischer Handel e.V. auf seiner Website hin.

Haben die Hersteller dagegen die PSA-Produkte schon vor dem Stichtag auf den Markt gebracht, dürfen sie die Ware auch nach dem 20. April verkaufen. Das sagen die Bestimmungen der neuen PSA-Verordnung.

Mitarbeiter sind verpflichtet, PSA zu tragen, wenn sie Gefahren am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Welche das sein können, lässt sich anhand einer Gefährdungbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ermitteln. Die erforderliche PSA stellt dann der Arbeitgeber.

In Anhang I der PSA-Verordnung sind die Risiken beschrieben, vor denen PSA die Nutzer schützen sollen.

Demnach fallen unter Kategorie I PSA für geringfügige Risiken, unter anderem wenn sich Mitarbeiter oberflächliche mechanische Verletzungen zuziehen können oder bei Kontakt mit schwach aggressiven Reinigungsmitteln. Kategorie III umfasst ausschließlich PSA, die bei Risiken mit schwerwiegenden Folgen wie irreversiblen Gesundheitsschäden so wie auch bei tödlichen Risiken zu tragen ist. In Kategorie II sind die PSA für alle anderen Risiken aufgeführt.

Die neue PSA-Verordnung zählt Produkte wie Gehörschutz, Rettungswesten oder PSA gegen Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen künftig zur Kategorie III. Neu ist auch, dass dem Handel nun eine größere Verantwortung zukommt. So haben Händler und Importeure in Zukunft zwei Dinge sicherzustellen: Erstens muss ihre Ware geprüft sein und zweitens haben sie die dafür erforderlichen Bescheinigungen vorzuhalten.

Sicherheit am Arbeitsplatz ist ein wichtiger Aspekt. Sorgfältig gepflegte Sicherheitsdatenblätter tragen dazu wesentlich bei. Wir erstellen Sicherheitsdatenblätter in nahezu allen Länderversionen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte gerne an sds@kft.de.

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