PFAS: EU plädiert für Verbot nach Übergangsfrist

Die EU plant, das Inverkehrbringen, die Verwendung und den Export von Per- und Polyfluoralkylstoffen (PFAS) in Feuerlöschschäumen zu verbieten. In einem ersten Schritt hat die ECHA nun einen Vorschlag vorgelegt, wie der Einsatz von PFAS beschränkt werden sollte, um künftig Grundwasser und Böden zu schützen.
In ihrem Beschränkungsdossier nach Annex XV der REACH-Verordnung (Annex XV Restriction Report) argumentieren die Autoren, die Risiken einer PFAS-Verwendung seien nicht angemessen zu kontrollieren. Daher plädieren sie dafür, PFAS durch alternative Stoffe zu ersetzen, gewähren jedoch je nach Anwendung Übergangsfristen, etwa

  • 18 Monate für die Anwendung zu Ausbildungs- und Erprobungszwecken;
  • 18 Monate für die Anwendung kommunaler Feuerwehren;
  • drei Jahre für die Anwendung auf zivilen Schiffen;
  • fünf Jahre für die Anwendung in tragbaren Feuerlöschern;
  • zehn Jahre für die Anwendung in Betrieben, die unter die Seveso-Richtlinie fallen, und
  • fünf Jahre für jede andere Verwendung

Für einzelne Fälle gelten Ausnahmen, die im Beschränkungsdossier auf den Seiten 5 und 6 aufgeführt sind.
Die ECHA leitet am 23. März eine sechsmonatige öffentliche Konsultation zu ihrem Vorschlag ein. Die Stellungnahmen der wissenschaftlichen Ausschüsse (Committee for Risk Assessment, RAC sowie Committee for Socio-economic Analysis, SEAC) werden für Ende 2022 und Anfang 2023 erwartet.
Die ECHA bietet am 5. April ein Webinar zum Thema an.

Bei Fragen rund um PFAS und andere Stoffe, deren Anwendung eingeschränkt ist, erreichen Sie uns gerne unter sales@kft.de.

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