Schweiz: Bundesrat will mit Tierversuchen geprüfte Kosmetika verbieten

Eine entsprechende gesetzliche Regelung wird laut Auskunft des schweizerischen Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen noch in diesem Jahr erwartet. Dann entscheidet der Bundesrat über eine revidierte Fassung des Lebensmittelgesetzes. Geplant ist, alle kosmetischen Mittel vom Markt zu verbannen, deren Bestandteile an Tieren getestet worden sind – analog zu den Bestimmungen in der EU.

Die EU hatte Tierversuche in der Vergangenheit schrittweise eingedämmt. Zunächst erfolgte im Jahr 2004 ein Tierversuchsverbot für fertige kosmetische Endprodukte. Fünf Jahre später wurden auch Tierversuche zum Prüfen einzelner kosmetischer Inhaltsstoffe untersagt. Seit März 2013 gilt schließlich ein umfassendes Gesetz, das es Kosmetikunternehmen verbietet, Tierversuche zum Prüfen von Produkten oder Inhaltsstoffen durchzuführen oder in Auftrag zu geben. Ferner ist es auch nicht gestattet, Kosmetika in der EU zu vermarkten, die im Ausland an Tieren getestet wurden.

Immer mehr Länder schließen sich einem Tierversuchsverbot bei Kosmetika an. Ende November 2015 hat Südkorea ein Verbotsgesetz verabschiedet, das im Jahr 2018 in Kraft treten soll. Auch die Türkei verbietet den Verkauf von Kosmetikartikeln, wenn deren Inhaltsstoffe an Tieren getestet wurden. Allerdings nur dann, wenn die Versuche zu einem Zeitpunkt stattfanden als bereits von der EU oder der OECD anerkannte Alternativmethoden existierten.

Haben Sie Fragen zur Rechtssicherheit Ihrer Produkte? Wenden Sie sich gerne an uns unter cosmetic@kft.de.

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