Registrierungsdossiers: ECHA fordert regelmäßige Aktualisierung

In ihrem jüngsten ECHA-Bericht bemängeln die Autoren die schlechte Qualität der Registrierungsdossiers. Nur eines von drei Dokumenten sei auf dem neuesten Stand hinsichtlich Anwendung und Exposition bestimmter Stoffe. Und eine Aktualisierung erfolge meist nur auf Druck der Behörden.

ECHAs stellvertretender Geschäftsführer Jukka Malm plädierte im Gespräch mit dem Online-Portal ChemicalWatch für eine Lösung, die den Unternehmen keine neuen Lasten aufbürdet, sondern eine, die bestehende Gesetze präzisiert.

Tatsächlich ist laut REACH-Verordnung Artikel 22 der Registrant dazu verpflichtet, das Dossier eigenverantwortlich und unverzüglich („without undue delay“) zu aktualisieren, wenn neue Informationen vorliegen und das revidierte Dossier der Agentur zu übermitteln. Besser wäre es hier, anstatt der eher vagen Formulierung eine konkrete Frist zu setzen.

Allerdings appelliert die ECHA auch an die Eigenverantwortung der Unternehmen. Laut Malm sollten sie die Aktualisierungspflicht als Chance und nicht als Bürde sehen. Es habe bereits Fälle gegeben, bei denen ein Stoff in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV der REACH-Verordnung) aufgenommen werden sollte, die ECHA letztlich jedoch davon absah, weil aktuelle Daten inzwischen auf eine eingeschränkte Anwendung hinwiesen.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Registrierung eines Stoffes? Kontaktieren Sie uns gerne unter reach@kft.de.

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