Schweiz verbietet mit Tierversuchen geprüfte Kosmetika

Der schweizerische Bundesrat hat ein Gesetz erlassen, das es Kosmetikherstellern verbietet, Kosmetika zu vermarkten, deren Bestandteile an Tieren getestet worden sind. Damit gelten in der Schweiz diesbezüglich die gleichen Bestimmungen wie in der EU.
Laut dem schweizerischen Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV wurden im Jahr 2015 mehr als 680.000 Tierversuche durchgeführt, davon knapp 600.000 an Ratten und Mäusen.
Mehr Hintergrundinformationen liefert auch unser Blogbeitrag im Juni 2016.

Mit uns als Partner stellen Sie jederzeit die rechtliche Compliance Ihrer Produkte sicher. Kontaktieren Sie uns gerne unter cosmetic@kft.de.

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