EU verbietet Thermopapier: Gesetz gilt seit Januar 2017

Die EU-Kommission hat den Anhang XVII der REACH-Verordnung ergänzt und verfügt, dass ab Januar 2020 Thermopapier nicht mehr vermarktet werden darf, wenn darin Bisphenol A (BPA) in einer Konzentration größer oder gleich 0,02 Gewichtsprozent vorkommt. Das kommt einem Verbot gleich.

Untersuchungen belegen: In Kassenzetteln etwa lassen sich nach wie vor vergleichsweise hohe Gehalte an BPA nachweisen, obwohl die hormonelle Wirksamkeit und Gefährlichkeit der Substanz längst unbestritten ist. Im Juli hatten wir in einem Blogbeitrag bereits darüber berichtet.

Bitte behalten Sie die rechtliche Compliance Ihrer Produkte im Auge. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Seite unter reach@kft.de.

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