SCIP: ECHA mit 5 Millionen Meldungen bislang

Seit dem 5. Januar müssen Hersteller und Importeure melden, wenn sie Erzeugnisse in Verkehr bringen möchten, die besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) in einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent und mehr enthalten. Dies verlangt Artikel 9, Absatz 1, Buchstabe i, der EU-Abfallrahmenrichtlinie

Mehr als 5 Millionen Meldungen sind bislang in der SCIP-Datenbank (Substances of Concern In articles as such or in Products) eingegangen. Dies berichtet die Europäische Chemikalienagentur in ihrer Pressemeldung vom 11. Januar.  

Die ECHA möchte die Daten im Laufe der nächsten Monate veröffentlichen und damit Transparenz in die Lieferkette bringen. Ziel sind schadstofffreie Recyclingprozesse. In der Pressemitteilung lobt ECHA-Geschäftsführer Björn Hansen Unternehmen, die ihrer Meldepflicht bereits nachgekommen seien und damit ihren Teil zu einer sicheren Kreislaufwirtschaft beigetragen hätten. 

Einen Überblick, inwieweit einzelne Länder die EU-Abfallrichtlinien schon umgesetzt und der EU-Kommission mitgeteilt haben, gibt der im November publizierte Bericht „#No Time To Waste“

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