Neue EU-Verordnung über Ausgangsstoffe von Explosivstoffen bringt neue Meldepflichten

Seit Anfang Februar gilt Verordnung (EU) 2019/1148, die sowohl die Vermarktung als auch die Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe regelt. Die neue Verordnung ersetzt Verordnung (EU) Nr. 98/2013, die seinerzeit erlassen wurde, um Terroranschlägen effektiver vorbeugen zu können. Im Zuge der Terroranschläge von Paris im November 2015 und Brüssel im Jahr darauf sah sich die EU gezwungen, die Verordnung nachzujustieren und das Kontrollsystem zu verschärfen.      

Mit den Vorgaben der neuen Verordnung soll der Öffentlichkeit der Zugang zu bestimmten Chemikalien – allesamt Grundstoffe zur Herstellung von Pyrotechnik – verwehrt werden. Für Hersteller dieser Chemikalien bedeutet dies unter anderem: Sie müssen von ihren Kunden Legitimationsnachweise fordern und diese Bestätigung ab dem Datum der Transaktion 18 Monate lang aufbewahren. 

Bei den in Anhang I der Verordnung aufgeführten Stoffen handelt es sich beispielsweise um so geläufige Stoffe wie 

  • Salpetersäure in Konzentrationen über 3 Gewichtsprozent (w/w); 
  • Wasserstoffperoxid in Konzentrationen über 12 Gew.-% und 
  • Schwefelsäure in Konzentrationen über 15 Gew.-% 

Zu den in Anhang II gelisteten meldepflichtigen Ausgangsstoffen gehören unter anderem  

  • Aceton 
  • Kalium-, Natrium- und Kalziumnitrat sowie  
  • pulverförmiges Aluminium und Magnesium 

Das heißt, kommt es zu Transaktionen erheblicher Mengen dieser Stoffe, müssen Hersteller dies innerhalb von 24 Stunden den Behörden melden. Gleiches gilt bei einem Diebstahl und bei sonstigem Abhandenkommen der Stoffe.  

Für Unternehmen ergibt sich damit ein erheblicher Mehraufwand. Zwar regelt die neue Verordnung 2019/1148 „nur“ den Umgang mit Ausgangsstoffen von Explosivstoffen. Anders als der Wortlaut vermuten lässt, betrifft die Verordnung aber längst nicht nur die Hersteller von Pyrotechnik. Da es sich bei den reglementierten Stoffen um Basis-Chemikalien handelt, wirkt sich das Gesetz auch auf andere Branchen aus, etwa Hersteller von Biozidprodukten sowie von Dünge- und Reinigungsmitteln. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte gerne an reach@kft.de.

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