Seit dem 5. Januar müssen Hersteller und Importeure melden, wenn sie Erzeugnisse in Verkehr bringen möchten, die besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) in einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent und mehr enthalten. Dies verlangt Artikel 9, Absatz 1, Buchstabe i, der EU-Abfallrahmenrichtlinie. Mehr als 5 Millionen Meldungen sind...