Stoffregistrierung in China: Wofür Unternehmen künftig haften müssen

Unternehmen, die einen neuen Stoff in China registrieren möchten, müssen gemäß dem neu ergänzten Chemikaliengesetz (MEP Order 7) dafür in Zukunft einen „Letter of Commitment“ vorlegen. Damit verpflichten sie sich, rechtlich zu haften, sollte der Stoff irgendwelche Schäden verursachen. Das Dokument hat zwei wesentliche Funktionen: Erstens sind darin Maßnahmen zur Risikokontrolle für den betreffenden Stoff sowie die Anforderungen an das Umweltmanagement dargelegt. Zweitens bürgt das Unternehmen damit für die Authentizität, Vollständigkeit, Genauigkeit und Gültigkeit des neuen Stoffdossiers.

Einen zusätzlichen Letter of Commitment hat ein Unternehmen einzureichen, wenn es einen Stoff anders verwenden möchte als im Registrierungsdossier festgelegt ist. Dafür ist dann auch eine neue Registrierung nötig.

Im Rahmen des von der Informationsplattform Chemical Watch veranstalteten Asia Summit in Kuala Lumpur warnte Lisa Xu, Beraterin von CIRS China, Unternehmen, die Testlabors, mit denen sie zusammenarbeiten, kritisch auszuwählen. Denn Prüfberichte würden künftig strenger kontrolliert und Vergehen härter geahndet. Strafen von mehr als 4.000 US-Dollar seien möglich. Zudem würde im Falle eines Delikts ein Registrierungsantrag ein Jahr lang nicht angenommen und bereits ausgestellte Zertifikate würden zurückgezogen.

Die aktualisierte Fassung des MEP Order 7 soll im nächsten Jahr in Kraft treten.

Wir sind mit den Marktgegebenheiten und gesetzlichen Vorgaben in China vertraut. Kontaktieren Sie uns gerne unter sds@kft.de

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