SVHC: Importeure sehen sich neuen Zollanforderungen gegenüber

Wer als Importeur SVHC-haltige Erzeugnisse einführen möchte, muss dies künftig in den Zollunterlagen dokumentieren. Die EU-Kommission fordert dies ab dem 1. Oktober – und zwar für Stoffe, die auf der REACH-Zulassungsliste (Anhang XIV) stehen. Nach Auskunft von Miquel Aguado-Monsonet von GD GROW (Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU) plant die EU, bis Ende des Jahres auch die Stoffe in REACH Anhang XVII (Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse) in das TARIC-System aufzunehmen.

TARIC (Tarif Intégré des Communautés Européennes) ist der einheitliche Zolltarif der Europäischen Union. Herzstück ist eine mehrsprachige Datenbank, in der einzelne Zollsätze definiert und handelspolitische Maßnahmen festgelegt sind. Über den TARIF-Code werden alle Waren klassifiziert. Mit TARIC können alle Händler überblicken, was bei der Ein- und Ausfuhr von Waren in der EU zu beachten ist.

Allerdings sei es für die Zollbehörden schwierig gewesen, anhand der TARIC-Codes zu erkennen, ob bestimmte SVHCs in Erzeugnissen enthalten seien, da sich hinter einem Code oft mehrere Stoffe verbergen. Daher möchte die EU jedem Stoff und jeder Stoffgruppe des Anhangs XIV einen spezifischen Code zuweisen. Das sagte Katja vom Hofe, die Vorsitzende des ECHA-Durchsetzungsforums, auf einer Veranstaltung der Informationsplattform Chemical Watch.

Die EU-Maßnahme (Maßnahme 13: Verbesserung der Durchsetzung) ist Teil einer Initiative, mit der die EU REACH besser in die Zollvorschriften integrieren will. Derzeit laufen verschiedene Projekte zum Thema REACH, Zoll und Durchsetzung in der EU. Im Rahmen einer Studie, die in Kürze startet, soll die Integration von REACH in die EU-Zollverfahren analysiert werden. Das Projekt hat eine Laufzeit von 16 Monaten. Erst kürzlich veröffentlichte die ECHA einen Bericht über ein Pilotprojekt des „Enforcement Forum“. Darin schreiben die Autoren, dass bei nahezu allen untersuchten Erzeugnissen – davon enthielten immerhin 12 Prozent SVHCs – Informationen über SVHCs fehlten.

Bereits im März starteten die nationalen Durchsetzungsbehörden in 16 Mitgliedstaaten mit Inspektionen von Importwaren. Ihr Ziel: bedenkliche Stoffe in Importwaren aufspüren. Der Abschlussbericht soll Mitte 2020 erscheinen.

Auch Ursula von der Leyen, die neue Präsidentin der Europäischen Kommission, hat den Zollschutz auf ihre Fahnen geheftet. In ihrer im Sommer veröffentlichten Agenda für Europa sagte Dr. von der Leyen (S. 20), sie werde ein umfangreiches integriertes Maßnahmenpaket zur Stärkung des Zollrisikomanagements und zur Unterstützung wirksamer Kontrollen der Mitgliedstaaten vorschlagen.

Wir sind mit den rechtlichen Rahmenbedingungen rund um die Verwendung von SVHCs vertraut. Fragen Sie uns unter reach@kft.de

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