Südkorea ergänzt K-REACH

Südkorea beabsichtigt, die Bestimmungen seines Chemikaliengesetzes (Korean- oder K-REACH) zu ergänzen. Die Vorschläge können bis 6. Februar kommentiert werden.

Das südkoreanische Umweltministerium möchte unter anderem, dass ab Ende 2018 alle Stoffe, die in Mengen größer als eine Tonne in Umlauf sind, zu registrieren sind. Unternehmen wird dabei eine Übergangsfrist eingeräumt, wenn sie die Stoffe vorregistrieren lassen. Die Vorregistrierung soll ab Ende 2018 starten.

Ferner wird die Verwendung besonders besorgniserregender Stoffe, die ohnehin einer Zulassung bedürfen, in Zukunft noch strenger geregelt werden. Beispielsweise ist geplant, die Informationspflicht gegenüber nachgeschalteten Anwendern auszuweiten, und auch die Verbraucher sollen genauer informiert werden. Das gilt bei besonders besorgniserregenden Stoffen sowie bei Gemischen, die solche Stoffe enthalten.

Die Behörden führen allerdings nicht nur strengere Gesetze ein, sie wollen auch empfindlichere Strafen bei Verstößen verhängen. Labors und Untersuchungseinrichtungen, die falsche Messwerte liefern, müssen künftig mit Bußgeldern rechnen, ebenso Hersteller und/oder Importeure, die Stoffe in Verkehr bringen, die nicht oder nur unzureichend registriert sind.

Doch den betroffenen Unternehmen winken neben verschärften Auflagen auch Erleichterungen. So soll die in K-REACH bislang vorgesehene jährliche Berichtspflicht künftig entfallen.

Am 30. April 2013 hatte das südkoreanische Parlament K-REACH verabschiedet; am 1. Januar 2015 trat es schließlich in Kraft. Seitdem ist das Chemikaliengesetz „Toxic Chemical Control Act“ (TCCA), das seit 1991 gilt, in zwei Bereiche gegliedert: Während K-REACH die Registrierung und Bewertung von Chemikalien obliegt, regelt der Chemicals Control Act (CCA) die Kontrolle und den Umgang mit Gefahrstoffen. Das Gesetz beschreibt ferner, wie Chemieunfälle zu vermeiden und im Ernstfall zu vermelden sind.

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