Südkorea: Stoffvorregistrierung vom 1. Januar – 30. Juni 2019

Seit Anfang des Jahres ist die Vorregistrierung von Stoffen gemäß dem ergänzten südkoreanischen Chemikaliengesetz (K-REACH) möglich. Demnach sind Hersteller und Importeure dazu verpflichtet, Stoffe bis zum 30. Juni vorregristrieren zu lassen. Und zwar wenn sie von diesem Stoff zwischen 2016 und 2018 mindestens eine Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert haben.

Nach Abschluss dieser Vorregistrierung gelten für die Unternehmen folgende Registrierungsfristen in Abhängigkeit der Tonnagebänder:

  •  Bis 31. Dezember 2021 für KMR-Stoffe (kanzerogen, mutagen, reproduktionstoxisch) > 1 Tonne/Jahr oder für Stoffe > 1.000 Tonnen/Jahr
  • Bis 31. Dezember 2024 für Stoffe > 100 Tonnen/Jahr
  • Bis 31. Dezember 2027 für Stoffe > 10 Tonnen/Jahr
  • Bis 31. Dezember 2030 für Stoffe > 1 Tonne/Jahr

Eine rechtzeitige Vorregistrierung ist für die betroffenen Unternehmen unbedingt nötig. Ansonsten dürfen sie nach dem 1. Juli 2019 diese Stoffe weder herstellen noch importieren und exportieren. Bei einem Verstoß drohen empfindliche Strafen. Je nach Schwere des Vergehens sind Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahre fällig oder Geldstrafen bis zu 80 Mio. Euro (100.000.000 won).

Im Zuge der Vorregistrierung sind der Name des Stoffs, deren Identität (CAS-Nummer) sowie das gewünschte Tonnageband erforderlich.

Wir arbeiten seit Jahren mit Partnern in Südkorea zusammen. Wir kümmern uns um Vorregistrierung und Registrierung der betreffenden Stoffe und erhalten die Verkehrsfähigkeit Ihrer Stoffe. Führen Sie also Stoffe nach Südkorea ein, wenden Sie sich gerne an uns unter reach@kft.de.

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