Im Zuge der REACH-Revision möchte die EU nun doch weniger Stoffe einem beschleunigten Beschränkungsverfahren unterziehen als ursprünglich geplant. Das Verfahren soll für Stoffe in Erzeugnissen gelten, bei denen ein hohes Expositionspotenzial für Verbraucher und Gewerbetreibende besteht. Bislang können laut REACH-Verordnung, Artikel 68, Absatz 2, nur CMR-Stoffe, also Substanzen mit karzinogener,…