Verschärftes Risikomanagement: Was die EU plant

Im Zuge der REACH-Revision möchte die EU nun doch weniger Stoffe einem beschleunigten Beschränkungsverfahren unterziehen als ursprünglich geplant. Das Verfahren soll für Stoffe in Erzeugnissen gelten, bei denen ein hohes Expositionspotenzial für Verbraucher und Gewerbetreibende besteht.

Bislang können laut REACH-Verordnung, Artikel 68, Absatz 2, nur CMR-Stoffe, also Substanzen mit karzinogener, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Wirkung, schneller aus dem Verkehr gezogen werden. Dies soll künftig beispielsweise auch bei persistenten oder besonders mobilen Stoffen möglich sein.

Dahinter verbirgt sich ein anderer Ansatz beim Risikomanagement. Bei diesem generischen Ansatz für das Risikomanagement (Generic Risk Approach, GRA) verzichtet die EU künftig auf eine verwendungsspezifische Risikobewertung. Stattdessen erfolgt die Beschränkung allein aufgrund bestimmter Stoffeigenschaften. Ob der Stoff unter Einhaltung von Maßnahmen dennoch sicher verwendet werden könnte, spielt dann keine Rolle.

Für die Industrie und Gewerbetreibende hat dies erhebliche Konsequenzen. Hersteller sind gemäß den neuen REACH-Vorgaben verpflichtet, betroffene Produkte neu zu formulieren, was mit Kosten verbunden ist.

Aus diesem Grund ringen alle an der REACH-Revision beteiligten Partner darum, für welche Stoffe der GRA künftig gelten soll und welche Folgen dies für Anwender bringt.

Der Entwurf des Gesetzestextes soll im 4. Quartal dieses Jahres veröffentlicht werden.

Sorgen Sie für Rechtssicherheit im Umgang mit kritischen Stoffen. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zum Thema zur Verfügung unter sales@kft.de.

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