Die ECHA stellt über sein Meldeportal zwei Leitfäden zur Verfügung, die Importeure und nachgeschaltete Anwender dabei unterstützen sollen, das neue System-to-System-Werkzeug der ECHA zu nutzen. Damit können sie Dossiers im unternehmenseigenen Softwaresystem erstellen und direkt an das ECHA-Portal übermitteln. Denn laut CLP-Verordnung Anhang VIII sind Importeure und nachgeschaltete Anwender dazu verpflichtet, der...