Seit 1. Januar 2024 gilt: Wer in der EU gefährliche Gemische für industrielle Anwendungen wie Farben, Reinigungsmittel und Klebstoffe in Verkehr bringt, muss deren Rezepturen und Produktdaten der ECHA melden (Poison Centre Notification, PCN) – und zwar im vorgeschriebenen harmonisierten XML-Format. Die ECHA leitet die Informationen dann an die Giftinformationszentren…